Rechtsgebiete

Bedingt durch meinen bisherigen beruflichen Werdegang liegt der Schwerpunkt meiner Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Rechtsgebieten:

Vergaberecht

Ich unterstütze AuftraggeberInnen, die vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten haben, bei der Abwicklung ihrer Beschaffungsprozesse. Das Ausmaß der Beratungs- und Unterstützungsleistungen variiert dabei individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen der AuftraggeberInnen. Die Bandbreite reicht von kurzen Auskünften bis zur Abwicklung von Vergabeverfahren als vergebende Stelle. Wichtig ist mir dabei, dass Vergabeprozesse nicht unnötig verkompliziert werden.

Überdies unterstütze ich UnternehmerInnen, die an Vergabeverfahren teilnehmen. Die Bandbreite reicht dabei von der Auslegung von Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen bis zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Auftraggeberentscheidungen bei der Vergabekontrolle. Im letzteren Fall ist mir wichtig, dass UnternehmerInnen in keine sinnlosen Vergabestreitigkeiten gezogen werden und auch nach Vergabekontrollverfahren mit den AuftraggeberInnen weitere Zusammenarbeiten möglich sind.

Recht der ZiviltechnikerInnen

Durch meine langjährige Tätigkeit als Mitarbeiter, Vortragender und Berater der Interessenvertretungen der ZiviltechnikerInnen bin ich mit deren spezifischen Rechtsgrundlagen gut vertraut. Neben den berufsrechtlichen Bestimmungen im engeren Sinn (zB Ziviltechnikergesetz) habe ich regelmäßig mit den einschlägigen Honorarregulativen und sonstigen Rechtsmaterien, die für ZiviltechnikerInnen von besonderem Interesse sind, (zB Wettbewerbswesen, Urheberrecht) zu tun. Mit Augenmaß sollen für ZiviltechnikerInnen maßgeschneiderte Lösungsansätze gefunden werden.

Öffentliches Recht

Aufgrund meiner Ausbildung und meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst sehe ich mich als „Öffentlichrechtler“. Gerne unterstütze und berate ich in verschiedenen Verwaltungsverfahren. Wenn es sich um Sondermaterien und -konstellationen handelt, die spezifisches Know-how erfordern, verweise ich gerne auf KollegInnen mit einschlägiger Expertise. Ebenso wie das Vergaberecht erfordert etwa das Telekommunikationsrecht eine laufende Auseinandersetzung, um zielgerichtet beraten zu können.

Vertragsrecht

Gerade in baunahen Bereichen erstelle ich laufend Verträge für öffentliche und private AuftraggeberInnen. Bei Verträgen für PlanerInnen und FachkonsulentenInnen erweist sich meine langjährige Vertrautheit mit den Honorarregulativen der ZiviltechnikerInnen als hilfreich. Im Ausführungsbereich habe ich mich –  vor allem im öffentlichen Bereich – vielfach mit den einschlägigen Bauwerkvertragsnormen (zB ÖNorm B2110) auseinander gesetzt. Dabei ist mir stets wichtig, in gemeinsamer Diskussion mit TechnikerInnen Regelungen zu finden, die in der Praxis sinnvoll angewendet werden können.

Gerne berate ich auch UnternehmerInnen bei Verträgen, die von der Auftraggeberseite vorgelegt werden. Auf Wunsch nehme ich an Verhandlungsgesprächen teil und versuche einen konstruktiven Beitrag zur Findung ausgewogener Regelungen zu leisten.

Gesellschaftsrecht

Den Ausgangspunkt meiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht bildet der Umstand, dass ich häufig von ZiviltechnikerInnen und KollegInnen ersucht worden bin, die Übereinstimmung von Gesellschaftsverträgen mit den Inhalten des Ziviltechnikergesetzes zu prüfen. Mittlerweile unterstütze ich gerne bei der Gründung und Änderung von ZT-Gesellschaften bzw sonstigen Gesellschaften. Dabei werde ich administrativ vom erfahrenen Sekretariat der Regiegemeinschaft unterstützt.

Auch in anderen Rechtsgebieten unterstütze ich gerne!

Wenn ich nicht selber helfen kann, versuche ich an KollegInnen zu verweisen, von deren einschlägiger Expertise ich überzeugt bin.